Presseerklärung des Gesamtpersonalrats zum Schuljahresbeginn

Kleine positive Veränderungen erkennbar, aber dennoch Halbherzigkeit und erhebliche Unzulänglichkeiten in der Schulpolitik

Vorbemerkung:
Die Staatlichen Schulämter können nur die Stellen für Lehrkräfte an die Schulen verteilen, die ihnen das Kultusministerium zuweist. Diese Zuweisung ist eine Grundlage für die Darstellung der Unterrichtssituation an den Schulen durch das Schulamt zum jeweils beginnenden Schuljahr. Eine andere Grundlage ist die Presseerklärung der Kultusministerin Dorothea Henzler, die in Form eines offiziellen Elternbriefs in den Schulen ausgeteilt wurde. Aber auch der Gesamtpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer beschäftigt sich mit der Unterrichtsabdeckung und den Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte sowie der Schülerinnen und Schüler. Der Gesamtpersonalrat als Gremium ist kein Weisungsempfänger der Behörde und dies garantiert ihm Unabhängigkeit. Deshalb kann seine Sicht maßgeblich zur Ergänzung oder auch Korrektur einer behördlichen Darstellung in der Öffentlichkeit beitragen. 

„Zentrale Lehrerzuweisung“ durch das HKM
In der Vergangenheit nahmen die Schulämter federführend die Aufgabe der Lehrerzuweisung wahr. Mit dem neuen Verfahren erfolgt die Lehrerzuweisung direkt vom HKM an die Schulen. Verbunden mit dieser einschneidenden Veränderung war die Hoffnung, die Schulen schneller und zuverlässiger zum Schuljahresbeginn mit Lehrkräften zu versorgen. Diese Hoffnung hat sich aber nicht bestätigt. Amtsintern und in den Schulen wurde durch Doppelabfragen und unzählige Rückfragen nicht nur Frust, sondern auch erhebliche Mehrarbeit verursacht. Von mehr Transparenz kann aus Sicht des GPRLL nicht die Rede sein. Insgesamt trug dieses Verfahren

dazu bei, dass der größte Teil  der Personallenkungsmaßnahmen, bei denen der GPRLL zu beteiligen ist, noch nie so spät und damit in den Sommerferien erfolgte. Darunter hatten alle Betroffenen zu leiden: Schulleitungen kamen mit ihren Unterrichtsplanungen erheblich in Verzug und viele Kolleg/innen mussten sich sehr kurzfristig auf veränderten Unterrichtseinsatz einstellen. 

„Mehr Freiheit für die Schulen“
verspricht die Kultusministerin. Sie versteht darunter die fragwürdige Option, dass Schulen Stellen, die nicht besetzt werden können, in Geldmittel umwandeln dürfen (im Umfang von bis zu 10 % der Stellen, die der Schule insgesamt zustehen). Die Schule hat nun die „Freiheit“, diesen Mangel „eigenverantwortlich“ zu managen. Dabei bleiben Unterrichtskürzungen und zusätzliche Belastungen der Kollegien nicht aus.  Zu ihrem Amtsantritt hatte die Ministerin eine Lehrerversorgung von 105% in Aussicht gestellt. Derzeit kann der GPRLL aber nur eine Abdeckung der Grundunterrichtsversorgung knapp 100 % feststellen. Für notwendige Fördermaßnahmen und Vertretungsreserven fehlen nach wie vor die Stellen.

„Quereinstieg“/ „Seiteneinstieg“
Als ein Instrument der Abmilderung des eklatanten Lehrkräftemangels in bestimmten Fächern wurde mit erheblichem Aufwand eine neue Verordnung verabschiedet. Menschen mit Hochschulabschluss und Berufserfahrung in anderen Bereichen haben die Möglichkeit, sich in einem Sonderprogramm zu Lehrkräften ausbilden zu lassen. Anders als die LiVs (Lehrkräften im Vorbereitungsdienst), die nicht nur ein fachwissenschaftliches, sondern auch ein pädagogisches Studium absolviert haben, haben die „Quereinsteiger“ von Anfang an eine Einstellungsgarantie.

In Anbetracht der  hohen Anzahl von Lehramtsanwärtern, die selbst mit Mangelfächern auf ihre Ausbildung warten, bleibt aus der Sicht des GPRLL unverständlich, warum das HKM nicht die Anzahl der Ausbilder für Lehrkräfte an den Studienseminaren erhöht.

Klassengrößen
Die Begrenzung der Klassenobergrenzen in den Eingangsklassen der Grundschulen ist ein erfreuliches Signal seitens der Ministerin ebenso wie die „Orientierungsgröße“ 25 in der zweiten und dritten Klasse. Falls dafür aber Mehrbedarf an Lehrkräften/Unterricht entsteht, soll dies aus einem „Schulamtspool“ entnommen werden. Nach unserer Kenntnis ist dieser Pool aber ausgeschöpft, d.h. ein Mehrbedarf kann derzeit nicht abgedeckt werden. Grundschulkindern in Klassen mit 27 Kindern wird damit nicht geholfen.

Der GPRLL fordert mehr Stellen und damit einen größeren Einstellungskorridor für die Grundschulen, damit zum Beispiel die Klassenobergrenzen generell auf max. 25 begrenzt werden können.

In vielen anderen Schulen sind noch immer Klassengrößen von über 30 Schülerinnen und Schülern Realität.

„Mobile Vertretungsreserve“ an den Grundschulen

Diese „Lehrerfeuerwehr“ war auch für dieses Schuljahr im Staatlichen Schulamt mit 7 Stellen vorgesehen und konnte in der Vergangenheit helfen, wenn andere Maßnahmen der Unterrichtsabdeckung nicht zur Verfügung standen. Diese ausgebildeten Lehrkräfte konnten insbesondere kleinen Grundschulen im Falle von Erkrankungen ihrer Lehrkräfte schnell aushelfen, weil sie flexibel einplanbar waren. In einer aus Sicht des GPRLL höchst irreführenden „Blitzaktion“ des HKM wurden diese bereits ausgewählten und als Lehrerfeuerwehr vorgesehenen Lehrkräfte zur Grundunterrichtsversorgung eingestellt und stehen deshalb nicht mehr als Lehrerfeuerwehr zur Verfügung. Laut Erlass des HKM vom 8.7.2009 sollten diese Stellen den Schulämtern aber rechtzeitig zum Schuljahresbeginn wieder zur Verfügung stehen. Offensichtlich hält sich das Kultusministerium bisher nicht an seinen eigenen Erlass.

gez.   Ingolf Bergmann