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„Ausschöpfung der verfügbaren Mittel“
In unserem stark gegliederten System wird Inklusion in Wiesbaden derzeit hauptsächlich in den Grundschulen umgesetzt. Die weiterführenden Schulen, besonders die Gymnasien, verweigern sich dieser Verpflichtung bisher weitgehend. Eltern müssen von Schule zu Schule ziehen, nur um zu erfahren, dass die angefragte Schule sich gerade nicht mit Inklusion beschäftigt und/oder beschäftigen will.
Artikel 4 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten zur Umsetzung unter „Ausschöpfung der verfügbaren Mittel“. Dies ist in Hessen nicht der Fall. Hessisches Schulgesetz und Landesregierung geben der Förderschule eine Bestandsgarantie und bindet somit Qualifikation und Personal in separierenden Schulen. Dies ist nicht nur die kostenintensivste Variante, sondern auch konzeptionell äußerst problematisch, denn dort sind Ressourcen und Fachexpertise gebunden, die dringend für den Aufbau eines inklusiven Schulsystems benötigt werden.
Der Koalitionsvertrag der neuen hessischen Landesregierung spricht von „Elternwahlrecht“ und „Schulfrieden“. Solche Schlagworte tragen weder inhaltlich noch in ihrer Intention zur Umsetzung der UN-Konvention in Hessen bei. Im Gegenteil, sie ersetzen das klare Bekenntnis zur Inklusion in Hessens Schulen.„Schulfrieden“ wird es in Hessen nicht geben, solange Eltern ständig um das Recht ihrer Kinder auf volle gesellschaftliche Teilhabe gerade in der Schule kämpfen müssen. Das sogenannte „Elternwahlrecht“ ist de facto kein Wahlrecht, da häufig eine qualitätvolle Alternative zur Förderschule fehlt. Mit Inklusion hat das nichts zu tun. Eltern – so wissen wir aus Erfahrung – „wählen“ letztendlich die Förderschule, weil sie Angst haben müssen, dass ihre Kinder im allgemeinen Schulsystem untergehen, dass die allgemeine Schule und die kommunalen Stellen die angemessenen Vorkehrungen für eine erfolgreiche Bildung nicht zur Verfügung stellen kann oder will.
Das muss sich ändern.
Der Stadtelternbeirat Wiesbaden fordert daher:
gez. Stadtelternbeirat Wiesbaden
Wiesbaden, 23.01.2015