Pflichtstunden der Lehrkräfte

Neue Pflichtstundenverordnung 2012

Wie viele Stunden Lehrkräfte unterrichten müssen, richtet sich nach der Pflichtstundenverordnung (PflStdVO). Entscheidend sind im Kern die Schulform, die Schulstufe sowie das Lebens- alter der Lehrkraft. Die aktuelle Pflichtstundenverordnung ist am 1. August 2012 in Kraft getreten und wurde im Amtsblatt 7/2012 veröffentlicht.

Das Zustandekommen der Änderungen der neuen PflStdVO war hart umkämpft. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung um die neue PflStdVO standen die Erhöhung der Pflichtstundenzahl für Förderschullehrkräfte, die Erhöhung der Pflichtstundenzahl der Lehrkräfte an Schulen für Erwachsene und die Kürzung der Anrechnungsstunden für die SV-Verbindungslehrer.

Gute Erfolge konnte der Hauptpersonalrat bei der Rücknahme der Verschlechterungen im Bereich der Wegezeiten erzielen. Die alte Regelung bleibt damit erhalten.

Die GEW hat sowohl in der Öffentlichkeit als auch in den Beratungen und Stellungnahmen des Hauptpersonalrats der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL) und in der Landespersonalkommission keine Gelegenheit ausgelassen, ihre grundsätzlichen Forderungen nach einer Senkung der Pflichtstundenzahl und einer Erhöhung der Schuldeputate zu wiederholen. Die GEW forderte erneut die Übertragung der Arbeitszeitkomponente des Tarifergebnisses für die Beschäftigten des Landes Hessen auf die Beamtinnen und Beamten und die Lehrkräfte. Deshalb lehnte sie die derzeitige PflStdVO ab, die nicht nur die Verweigerung der tariflichen Arbeitszeit zementiert, sondern im Gegenteil noch eine Erhöhung von Arbeitszeit beinhaltet.

Die PflStdVO gilt sowohl für Beamtinnen und Beamte als auch für Lehrkräfte im Arbeitsverhältnis. Die PflStdVO gilt für „Lehrerinnen und Lehrer“ und für Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, soweit sie nach Pflichtstunden eingesetzt sind. 

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