Neues Besoldungrecht ab 2014

Informationen zur Überleitung in das neue Überleitungssystem

Am 1. März 2014 geht die Ära der altersabhängigen Besoldung für Hessens Beamtinnen und Beamte zu Ende. Die ab 1. März 2014 geltende A-Besoldungstabelle beruht in Hinblick auf die Stufenzuordnung ausschließlich auf Erfahrungszeiten.

Wie funktioniert aber die Überleitung der hessischen Beamtinnen und Beamten aus dem alten – altersabhängigen – Tabellensystem in die neue Welt der Erfahrungsstufen?
 
Die allgemeinen Prinzipien der Überleitung werden in der „Überleitungsinfo zum 1. März 2014“ (PDF) erläutert. Diese und weitere Informationen finden Sie im >> gew-hessen.de > Mitgliederbereich > Login > Besoldung und Vergütung.
 
Um individuell die Überleitung und den weiteren Stufenaufstieg bestimmen zu können, sind darüber hinaus die im Februar 2014 gültige A-Besoldungstabelle notwendig sowie die ab 1. März 2014 geltende Überleitungstabelle zur A-Besoldung. Zudem gibt es eine Reihe von Sonderreglungen für den weiteren Stufenaufstieg. Diese finden Sie in der Tabelle „Ausnahmeregelungen nach § 4 Überleitungsgesetz“ >> gew-hessen.de > Mitgliederbereich > Login > Besoldung und Vergütung.