Hitzefrei

Es bleibt ein heißes Thema

Die erste Schulwoche dürfte geprägt sein von der anhalten Hitze- und Trockenperiode in Hessen.

Die Arbeitsstättenregel „ASR A3.5 Raumtemperatur“ vertieft den Anhang 3.5 der Arbeitsstättenverordnung. Insbesondere 4.4 und dort die Punkte 2 und 3 sind von Interesse - ab 35 Grad ist ein Raum nicht mehr als Arbeitsraum nutzbar. Ab 30 Grad sind seitens des Arbeitsnehmers aktiv Maßnahmen zur Milderung zu ergreifen.

Wir bitten alle KollegInnen uns Hinweise auf die Raumtemperaturen (Spitzenwerte) zu mailen - möglichst mit Hinweis auf Schule, Datum, Uhrzeit, Raum der Messung. Gerne auch mit Foto des Thermometers: info@gew-wiesbaden.de.