Gesinnungsprüfung für Lehrer*innen?

In Reaktion auf den Artikel von Spiegel-Online: "Gesinnungsprüfung in Bayern. Zu links, um Beamter zu sein?" vom 28.03.2018.

 

Bund und Länder beschlossen 1972 den auch europaweit heftig  

kritisierten Radikalenerlass (Frankreich: "deutscher Sonderweg") um

vermeintliche Verfassungsfeine vom öffentlichen Dienst fernzuhalten.

In der Realität führte dies zu 'Berufsverboten' weil den  

Betroffenen der Zugang zu ihren erlernten Berufen (Lehrer,  

Eisenbahner, Postler im öffentlichen Dienst) versperrt blieb.

Von 1972 bis 1985 (Abschaffung der Regelanfrage) wurde bundesweit  

bei insgesamt 3,5 Millionen Personen deren Gewissen 'erschnüffelt'...

mit der Konsequenz, dass 1250 überwiegend linksorientierte Lehrer-  

u. HochschullehrerInnen Berufsverbot erhielten bzw. entlassen

wurden (260 KollegInnen).

In Bayern erfolgte die endgültige Abschaffung der Regelanfrage  

1991...wie das Beispiel unseres Kollegen Benedikt Glasl allerdings  

zeigt, gelten im Freistaat Bayern immer noch freistaatliche Regeln nach  

Gutsherrenart.

 

Hoffen wir, dass die Regierung von Oberbayern tatsächlich einen  

Schritt weiter auf unseren Kollegen Glasl zugeht und er ??? jetzt  

endlich einen Vertrag UND ??? ein Gehalt erhält.

 

"Aus Sicht der GEW in Bayern ist das ein absolutes Novum, Glasl ist  

somit der erste Referendar in Bayern, der nicht Beamter auf  

Widerruf ist - sondern Angestellter"...so SPIEGELonline vom 28.März  

2018.

 

Notabene: "Willy Brandt wertete diesen 'Radikalenerlass' später als  

einen seiner kardinalen Fehler..."

und der allseits geschätzte französisch-deutsche Schriftsteller und  

Soziologe/Politologe "...Alfred Grosser monierte die

Ungleichbehandlung von Unterstützern des Hitler-Regimes, die später  

in der Bundesrepublik Karriere gemacht hätten."

(WIKIPEDIA: Radikalenerlass)

 

Die GEW-Wiesbaden-Rheingau erklärt sich solidarisch mit dem  

Kollegen Benedikt Glasl und wünscht ihm, dass er demnächst

im Freistaat seinem Beruf als beamteter Lehrer nachgehen kann...UND  

dafür auch ein entsprechendes Gehalt erhält.