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In Reaktion auf den Artikel von Spiegel-Online: "Gesinnungsprüfung in Bayern. Zu links, um Beamter zu sein?" vom 28.03.2018.
Bund und Länder beschlossen 1972 den auch europaweit heftig
kritisierten Radikalenerlass (Frankreich: "deutscher Sonderweg") um
vermeintliche Verfassungsfeine vom öffentlichen Dienst fernzuhalten.
In der Realität führte dies zu 'Berufsverboten' weil den
Betroffenen der Zugang zu ihren erlernten Berufen (Lehrer,
Eisenbahner, Postler im öffentlichen Dienst) versperrt blieb.
Von 1972 bis 1985 (Abschaffung der Regelanfrage) wurde bundesweit
bei insgesamt 3,5 Millionen Personen deren Gewissen 'erschnüffelt'...
mit der Konsequenz, dass 1250 überwiegend linksorientierte Lehrer-
u. HochschullehrerInnen Berufsverbot erhielten bzw. entlassen
wurden (260 KollegInnen).
In Bayern erfolgte die endgültige Abschaffung der Regelanfrage
1991...wie das Beispiel unseres Kollegen Benedikt Glasl allerdings
zeigt, gelten im Freistaat Bayern immer noch freistaatliche Regeln nach
Gutsherrenart.
Hoffen wir, dass die Regierung von Oberbayern tatsächlich einen
Schritt weiter auf unseren Kollegen Glasl zugeht und er ??? jetzt
endlich einen Vertrag UND ??? ein Gehalt erhält.
"Aus Sicht der GEW in Bayern ist das ein absolutes Novum, Glasl ist
somit der erste Referendar in Bayern, der nicht Beamter auf
Widerruf ist - sondern Angestellter"...so SPIEGELonline vom 28.März
2018.
Notabene: "Willy Brandt wertete diesen 'Radikalenerlass' später als
einen seiner kardinalen Fehler..."
und der allseits geschätzte französisch-deutsche Schriftsteller und
Soziologe/Politologe "...Alfred Grosser monierte die
Ungleichbehandlung von Unterstützern des Hitler-Regimes, die später
in der Bundesrepublik Karriere gemacht hätten."
(WIKIPEDIA: Radikalenerlass)
Die GEW-Wiesbaden-Rheingau erklärt sich solidarisch mit dem
Kollegen Benedikt Glasl und wünscht ihm, dass er demnächst
im Freistaat seinem Beruf als beamteter Lehrer nachgehen kann...UND
dafür auch ein entsprechendes Gehalt erhält.