Geheime Abstimmung

erlaubt durch neue Konferenzordnung

Durch die stetig steigende Anlehnung an ökonomische Prinzipien in der Bildungsverwaltung erhält die Schulleitung ein stärkeres Gewicht. Neue Verordnungen und Erlasse und das Vorantreiben einer sogenannten Selbstständigkeit verstärken diesen hierarchischeren Charakter von Schulorganisation. Die neue Konferenzordnung dagegen stärkt die Stellung der Gesamtkonferenz. Laut § 26 Abs. 3 kann eine geheime Abstimmung beantragt werden, wenn mindestens ein Fünftel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dies wünscht. Download der neuen Verordnung unter "Links".