ELENA beschleunigt und fördert Datenmissbrauch:

Überwachung und Entmündigung der Beschäftigten und Erwerbslosen stoppen!

Information des Vertrauenleuteausschusses Südhessen

ELENA kommt? Nein, es ist schon da! Dahinter verbirgt sich die seit 1. Januar 2010 unter der verharmlosenden Bezeichnung "ELektronischer ENtgeltNAchweis" laufende Vorratsdatenspeicherung der staatlichen Sozialversicherung über alle Beschäftigten. Verharmlosend deshalb, weil es eben nicht bloß um einen ab 2012 abrufbaren Entgeltnachweis in elektronischer Form geht, sondern um mehr: auch um die Erfassung und das Speichern personenbezogener Daten, die eigentlich niemanden etwas angehen.

"Weniger Bürokratie, mehr Effizienz!" So wirbt das Bundeswirtschaftsministerium für ELENA. Denn angeblich seien damit "die Bürokratiekosten deutlich zu senken", weil in erster Linie lediglich "die Papierbescheinigungen für Arbeitslosen-, Eltern- und Wohngeld durch elektronische Bescheinigungen ersetzt" würden. Doch warum werden dann in der Zentralen Speicherstelle (ZSS) neben Name, Anschrift, Geburtsdatum und Einkommen auch beispielsweise "Fehlzeiten" durch Krankheit und unbezahlten Urlaub erfasst? Und weshalb wird außerdem sogenanntes "Fehlverhalten" wie Abmahnungen und Kündigungen einschließlich möglicher Gründe des Arbeitgebers gespeichert? Ab 2015 sollen auch "Entgeltersatzleistungen" wie Krankengeld, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld und Renten in die staatliche Sammlung einbezogen werden.

Wer an solchen Informationen interessiert sein wird, das lässt sich schnell erraten: die Bundesagentur für Arbeit, die Erwerbslose unter Druck setzen könnte, weil früheres "Fehlverhalten" eine Vermittlung erschweren würde; die Ausländerbehörde, die das "Wohlverhalten" geduldeter oder aufenthaltsberechtigter Beschäftigter ohne deutschen Pass gerne im Auge behalten möchte; die Sozialämter, die mit dem Wissen über ehemalige "Fehlzeiten" die Hartz-IV-Empfänger mit 1-Euro-Jobs als "Wiedereingliederung" gängeln könnten. Diesen Behörden wird es als "abrufende Stellen" künftig erlaubt sein, auf den ZSS Bestand zuzugreifen.

Keine Frage, auch die Arbeitgeber sind an den gesammelten Daten dann interessiert, wenn sie neue Beschäftigte einstellen möchten. Denn bekanntlich fehlen in den Bewerbungsunterlagen zu Recht die "Fehlzeiten" und das "Fehlverhalten". Wer den schwunghaften Handel hierzulande mit personenbezogenen Informationen kennt, der kann sich ausmalen, wie schnell sich die Grenze zwischen Behörden und Unternehmen verwischen und der neue Arbeitgeber in das Sammelsurium der ZSS vielleicht nicht direkt, aber durch helfende behördliche Hände einsehen könnte. Und niemand sollte so blauäugig sein, dass die in ELENA Gespeicherten nicht in eine Situation kommen könnten, in der sie sich gezwungen sehen, dem Arbeitgeber oder einer Behörde über ihre persönliche "Signaturkarte" den unmittelbaren Zugriff auf die gesammelten Daten zu ermöglichen.

ELENA ist also nur vordergründig ein Schritt zum Abbau von Bürokratie, wohl aber ein Sprung in Richtung "gläserner" Menschen, über deren lebenssituation und Verhalten am Arbeitsplatz viele sensible Daten jederzeit und quasi überall abgerufen und gegen sie selbst eingesetzt werden können. Wissen ist Macht, aber in falschen Händen kann solches zur Ohnmacht der Beschäftigten und Erwerbslosen führen. Das kann und muss verhindert werden. Das entmündigende ELENA-Projekt ist zu stoppen. Unterstützt die Initiative des Vertrauensleuteausschusses Südhessen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. ELENA - weg damit!
 
Nähere Informationen: Karin Harder, Geschäftsführerin ver.di Bezirk Südhessen
Telefon 06151/39080 oder karin.harder@verdi.de
 
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Bezirk Südhessen
Rheinstraße 50, 64283 Darmstadt, Telefon 06151/39800, Telefax 06151/39 0888
Verantwortlich: Horst Gobrecht