EBS: Aufklärung oder Skandal?

Abschlussbericht des Akteneinsichtnahmeausschuss

In einem offenen Brief an die Stadtverordneten fragt die Wiesbadener GEW: • Warum verweigert Oberbürgermeister Dr. Müller einen EBS-Sachstandsbericht? • Warum schweigt der Oberbürgermeister beharrlich über seine Erfahrungen, Erkenntnisse im EBS-Stiftungsvorstand? Hat er etwas zu verbergen?

• Wer hat die EBS-UNI-Feier im Kurhaus für 600.000 ,00 Euro bezahlt?

• Welche Konsequenzen hat Oberbürgermeister Dr. Müller aus dem Bericht des Hessischen Rechnungshofes gezogen?

Wenn der Wiesbadener  Oberbürgermeister weiterhin eine detaillierte Stellungnahme zur Causa EBS verweigert, dann kann die Wiesbadener Bürgerschaft davon ausgehen, dass er den EBS-Titanic-Kurs an entscheidender Stelle mitzuverantworten hat.

Dazu zitieren wir die Rede des Stadtverordneten Michael Göttenauer (LINKE&PIRATEN) zum Abschlussbericht des Akteneinsichtnahmeausschuss "Zuschussvertrag zwischen der Landeshauptstadt Wiesbaden und der European Business School" – TOP 12 in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23. Mai 2013

"Herr Stadtverordnetenvorsteher, meine Damen und Herren!

Unsere Fraktion hatte ebenfalls die Gelegenheit, die bereitgestellten Akten zum EBS-Zuschussvertrag einzusehen. Die zur Verfügung stehende Zeit war ausreichend, um die vier Ordner durchzuarbeiten. Die Anzahl der Ordner entsprach nicht den Ankündigungen, es wurden im Vorfeld 13 bzw 17 Ordner kommuniziert.

Es fiel auf, dass der Inhalt nicht vollständig war. Wesentliche Bestandteile fehlten oder waren nur unvollständig enthalten.

Der Email-Verkehr aus den Jahren 2007 und 2008 war sehr umfangreich dokumentiert, auch einzelne Emails aus den Jahren davor. Emails aus den Jahren 2009 und später fehlten vollständig. Ob die Jahre 2007 und 2008 komplett dokumentiert waren, ließ sich nicht nachvollziehen.

Im Zuschussvertrag ist in §5 Abs. 2 eine jährliche Berichtspflicht der EBS über die Verwendung der Zuschüsse festgeschrieben. Die EBS hat bis Ende April des jeweiligen Jahres Zeit, die Verwendungsnachweise für das Vorjahr abzuliefern. Die Verwendungsnachweise für 2008 und 2009 sind nicht vorhanden. Die Verwendungsnachweise für 2010, 2011 und 2012 wurden mit Eingangsstempel 15.04.2013 zwei Tage vor der Akteneinsicht nachgeliefert. Offensichtlich hatte es die EBS nicht für notwendig erachtet, diese vertragliche Regelung zu beachten. Ebenso offensichtlich hat es niemanden aus der Stadtverwaltung interessiert, ob die EBS sich an den Zuschussvertrag hält.

Die vorliegenden Verwendungsnachweise für 2010 bis 2012 sind ein ungeordneter Kontoausdruck aus der EBS-Buchhaltung. In der zur Verfügung stehenden Zeit war es nicht möglich, die Verwendungsnachweise inhaltlich zu prüfen.

Die Zuschussbedingungen nach §4 Abs. 1 Zuschussvertrag sind nach Aktenlage fast alle zum Stichtag 31.12.2010 erfüllt gewesen. Die Bedingungen zur Mitarbeiteranzahl, Anzahl der Organisationseinheiten in Wiesbaden und die Sitzverlegung nach Wiesbaden sind erfüllt. Die Bedingung über die Höhe des jährlichen Engagements sowie der Höhe der Investitionen sind vorbehaltlich einer genaueren Prüfung der Verwendungsnachweise wahrscheinlich ebenfalls erfüllt.

Zu §4 Abs.1 Punkt d (Hörsäle und Standortbibliothek) waren in den Unterlagen keine Angaben zu finden.Nach § 6 Abs.3 Zuschussvertrag steht der LH Wiesbaden ein außerordentliches Kündigungsrecht des Vertrages zu, sobald die EBS wesentlichen Verpflichtungen aus den §§ 4 und 5 nicht oder nicht vollständig nachkommt, auch nicht nach Setzen einer angemessenen Nachfrist. In diesem Falle müsste die EBS alle Zuschüsse für Bezugszeiträume nach Wirksamwerden der Kündigung zurückzahlen. Die Verwaltung sollte im Eigeninteresse der Stadt die noch fehlenden Verwendungsnachweise unter Fristsetzung und Ankündigung der Folgen nachfordern sowie die bereits vorliegenden Verwendungsnachweise sorgfältig prüfen.

Ein weiterer mit dem Zuschussvertrag zusammenhängender Vorgang ist ebenfalls nur unvollständig in den Akten enthalten gewesen. In §1 Abs. 1 Zuschussvertrag verpflichtet sich die Stadt, für die Einrichtung der Büros und Hörsäle und einer Bibliothek einen zusätzlichen einmaligen Zuschuss in Höhe von 150.000€ zu zahlen. Die konkrete Ausgestaltung sollte einem Zusatzvertrag vorbehalten bleiben.

Am 19.11.2010 hatte die EBS schriftlich diesen Zuschuss abgerufen. Der dafür notwendige gesonderte Zuschussvertrag wurde daraufhin anscheinend so weit verhandelt, dass am 27.11.2010 das Rechtsamt eine Stellungnahme zum Entwurf abgeben konnte. Das weitere Schicksal dieses Zuschussvertrages ließ sich den Akten nicht entnehmen, der Entwurf selbst war auch nicht in den Akten. Ob der Zuschuss jemals gezahlt wurde oder aus welchen Gründen die Zahlung des Zuschusses verworfen wurde, ließ sich an Hand der Akten nicht ermitteln. Diesbezügliche Fragen zum Schicksal dieses Zuschusses konnten im Ausschuss beantwortet werden.

Der Verwaltung waren von Anfang an die finanziellen Schwierigkeiten der EBS durch eine von der EBS erstellten Liquiditätsübersicht und –vorausschau bekannt. Das war auch der Hauptgrund für die grundschuldnerische Absicherung des Zuschussvertrages, was in dieser Form bei solchen Verträgen sehr unüblich ist."