Disziplinarverfahren gegen streikende Lehrer_innen einstellen!

Statt die Unruhe an Hessens Schulen weiter zu schüren!

Kultusminister Lorz zieht die falschen Schlussfolgerungen aus dem heute in Karlsruhe ergangenen Urteil zum Streikverbot für Beamtinnen und Beamte. Dies erklärte die GEW Hessen anlässlich seiner Ankündigung weiterhin disziplinarisch gegen Lehrkräfte wegen deren Streikbeteiligung vorzugehen.

„Wir fordern das Land Hessen auf, die ausgesetzten Disziplinarverfahren gegen die hessischen Beamtinnen und Beamten, die sich am 16. Juni 2015 am Beamtenstreik beteiligten, nicht wieder aufzunehmen, sie stattdessen einzustellen und die Unterlagen aus den Personalakten zu entfernen“, so die GEW Landesvorsitzende Birgit Koch. „Mittlerweile sind drei Jahre seit dem Streik vergangen und wir sind deshalb der Auffassung, dass damit die Zweijahresfrist der Verjährung bei weitem überschritten ist.“ Grundlage für unsere Rechtsauffassung des Verwertungsverbots ist das „Disziplinarmaßnahmeverbot wegen Zeitablaufs“ (§ 18 HDG).

Vielfältige Probleme kennzeichnen die Situation an den hessischen Schulen, wie die unzureichende Versorgung mit Lehrkräften, fehlende Ressourcen für Inklusion und Ganztag und die Überforderung der Kolleginnen und Kollegen in ihrer täglichen Arbeit , die die zahlreichen Überlastungsanzeigen ganzer Kollegien verdeutlichen.

Hier sollten Kultusminister Lorz und die Schulverwaltung ansetzen, statt Lehrkräfte, die sich gegen unzureichende Arbeitsbedingungen – auch mit dem Mittel des Streiks zu wehren versuchen – weiterhin mit Disziplinarmaßnahmen zu überziehen. Zumal bei der Behebung der oben beschriebenen vielfältigen Mangelsituation seit Jahren keine Fortschritte zu verzeichnen sind und die Perspektiven für das kommende Schuljahr auch keine Besserung in Aussicht stellen.

 

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