ERROR: Content Element with uid "2058" and type "gridelements_pi1" has no rendering definition!
Hessische Beamtinnen und Beamten werden im Bundesländervergleich unterdurchschnittlich bezahlt
Der DGB Hessen-Thüringen hat angesichts der neuen Zahlen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) von der Landesregierung die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten verlangt.
Dazu sagte die Vorsitzende des DGB Hessen-Thüringen, Gabriele Kailing, heute in Frankfurt: „Bekanntlich sollen die Beamtinnen und Beamten in Hessen in diesem Jahr eine Nullrunde hinnehmen, und ab 2016 soll die Besoldung dann jährlich um lediglich ein Prozent erhöht werden. Damit erfolgt eine Abkopplung vom Tarifbereich, für den Tarifsteigerungen in Höhe von 2,0 bzw. 2,4 Prozent für 2015 und 2016 ausgehandelt worden sind. Angesichts der schon jetzt bestehenden unterdurchschnittlichen Besoldung in Hessen wird dies dazu führen, dass die hessischen Beamtinnen und Beamten im Vergleich der Bundesländer noch weiter ins Hintertreffen geraten werden.“
Kailing stützt ihre Forderung auf die neuesten Ergebnisse des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI). Danach bestehen zwischen den Bundesländern erhebliche Unterschiede in der Beamtenbesoldung. Diese seien, so Kailing, nicht hinnehmbar: „Wir fordern die Übertragung des aktuellen Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich. Wir haben bereits im Mai darauf hingewiesen, dass die Personalkostenentwicklung in Hessen seit dem Jahr 2002 restriktiv ausfällt. Dies hat vor allem mit der Gehaltsentwicklung im Öffentlichen Dienst seit der Jahrtausendwende zu tun: Diese ist hinter der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung der Löhne und Gehälter zurückgeblieben. Das Vorhaben der schwarz-grünen Landesregierung, durch Sparen und Kürzen im Personalbereich den Haushalt zu sanieren, ist durch inhaltliche Argumente nicht zu rechtfertigen.“
Generell, so Kailing abschließend, streben die Gewerkschaften Gespräche über weitere Anpassungen des Beamten- an den Tarifbereich an. So stehe beispielsweise die Übertragung der im Jahr 2009 tariflich vereinbarten Arbeitszeitverkürzung auf die Beamtinnen und Beamten nach wie vor aus.