Der Arbeitsschutz an Wiesbadener Schulen ist mangelhaft,

die Gesundheitsrisiken für Schüler wie Lehrer groß

Die Wissenschaftler Wolfhard Kohte und Ulrich Faber erstellten ein Gutachten für die GEW, analysierten die Erkrankungsrisiken, benannten Missstände im Arbeits- und Gesundheitsschutz und forderten, dass aus diesen Erkenntnissen Konsequenzen gezogen werden müssen.

Über die Wiesbadener Schulbruchbuden wurde hinreichend informiert. Diese sind in besonderem Maße und oft mehrfach mit Schadstoffen belastet. Zwar halten sich die Schülerinnen und Schüler nicht täglich acht Stunden in den Schimmelschulen auf, aber sie "besuchen" diese jahrelang fünf Tage pro Woche!

Das GEW-Gutachten1 bemängelt einen minimalen Personaleinsatz und Zeitaufwand für den Arbeitsschutz an Schulen und dass die meisten Länder die Arbeitsschutzvorschriften missachten. Vielerorts spielen Länder und kommunale Schulträger "Schwarzer Peter" und streiten darüber, wer die Kosten der Arbeitsschutzorganisation zu tragen habe.

Lehrkräfte sind im Schulalltag permanent gefordert, tragfähige menschliche Beziehungen herzustellen, um erfolgreich Lernprozesse zu gestalten. Professor Wolfhard Kohte verweist in seinem Gutachten auf die besonderen Belastungsfaktoren im Klassenzimmer hin, die systematisch per Gefährdungsbeurteilung aufgearbeitet werden und zeitnah abgestellt werden müssten. Häufig wirken sich äußere Faktoren negativ aus, als das sind zu große Klassen, hoher Lärmpegel2, unzureichende Hygiene3 und Ordnung am Arbeitsplatz, schlechtes Führungsverhalten und mangelhafte Organisation. Dass also Lehrkräfte häufiger unter psychischen (Fehl-)Belastungen leiden, ist kein individuelles Versagen, sondern Ergebnis ungesunder Arbeitsbedingungen.

Ein gutes Arbeitsklima hängt von der Stärke und der Zusammensetzung der Klassen, verfügbaren (intakten) Arbeitsmitteln, moderner Lärmdämmung und dem pädagogischen Führungsverhalten ab. "Klassische Risiken" wie Gefahrstoff- und Schimmelsanierung, Hygiene und Raumklima dürfen nicht vernachlässigt werden, sondern es muss sich um rasche Abhilfe bemüht werden.

Die Personalräte sind in der Mitbestimmung, geht es um die Arbeitsplatzbedingungen und die Gesundheit der Kolleginnen und Kollegen. Die Schulpersonalräte sollten eine Gefährdungsbeurteilung an ihren Schulen durchführen lassen, bei der die Gift- und Schadstoffbelastung, der Lärmpegel und die Raumluft besonders berücksichtigt werden müssen. Hier hilft ein Blick in das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)4, dessen vollständiger Name lautet: "Gesetz zur Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit", womit die Aufgabe klar umrissen ist: Schimmelschulen sind sofort zu sanieren!

Der Arbeitgeber (für die Schulen sind das Staatliche und das Städtische Schulamt zuständig!) hat nach §5(1) ArbSchG die mit der Arbeit verbundenen gesundheitlichen Gefährdungen sowohl der Beschäftigten wie auch der Schülerinnen und Schüler zu ermitteln, die Maßnahmen zur Beseitigung der Gefahren zu benennen und dieses für jede Schule zu dokumentieren (ArbSchG §6(1)).

Dazu sollten die örtlichen Personalräte den Arbeitsschutzausschuss5 des Staatlichen Schulamtes (Erlass des HKM vom 4.6.2002) über die baulichen und gesundheitsgefährdenden Mängel an ihren Schulen informieren und auf eine Gefährdungsbeurteilung drängen. 

Uni Bremen
ecomed-medizin
Schule und Gesundheit
Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes
Einrichtung von Arbeitsschutzausschüssen