Bundeswehr macht Schule

Foto: am 2. Mai in der Carl-von-Ossietzky-Schule gesehen

Erlass "Verteilen von Schriften, Aushänge und Sammlungen in den Schulen" im Hessischen Amtsblatt von Dezember 2016:

"Alle anderen Aushänge in der Schule dürfen nur zugelassen werden, wenn sie mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule und den Grundsätzen der parteipolitischen und weltanschaulichen Neutralität vereinbar sind. Sie bedürfen stets eines Sichtvermerks der Schulleitung. Aushänge ohne einen Sichtvermerk sind unverzüglich durch die Schulleitung oder einen Beauftragten zu entfernen.“