Besoldung nach höchster Lebensaltersstufe

Lebenszeit- und Dienstaltersstufen im hessischen Besoldungsrecht sind europarechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat am Donnerstag entschieden, dass die Lebenszeit- und Dienstaltersstufen im hessischen Besoldungsrecht europarechtswidrig sind. Es hat das Land Hessen zur Zahlung der Bezüge in der jeweiligen Endstufe verurteilt. (Urteile vom 23.8.2012 - 9 K 1175/11.F, 9 K 5034/11. F, 9 K 5036/11.F, 9 K 8/12.F)

Geklagt hatten hessische RichterInnen sowie ein Polizeioberkommissar (Alter: Mitte 30 und Anfang 50)

Das Gericht ist der Auffassung, dass die besoldungsrechtlichen Regelungen mit dem Verbot der Altersdiskriminierung im europäischen Gemeinschaftsrecht unvereinbar und nicht gerechtfertigt seien, da sich die Besoldungsstufen im Falle der R-Besoldung alleinig am Lebensalter orientieren. Und auch im Falle der A-Besoldung sei im Ergebnis das Lebensalter entscheidend. Zwar bestehe die Möglichkeit Besoldungsstufen im Einzelfall leistungsbezogen zu verkürzen, davon werde in Hessen jedoch nur in vernachlässigungswertem Umfang Gebrauch gemacht. Dies führe dazu, dass auch bei der A-Besoldung alleinig das jeweilige Lebensalter bzw. ein starrer Zeitablauf zur Grundlage für die Höhe der Besoldung gemacht werde. Die berufliche Erfahrung sei nicht ausschlaggebend. Es könne folglich nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass das jeweilige konkrete Lebensalter mit einer bestimmten Erfahrungsstufe deckungsgleich sei.

Bereits seit Mai diesen Jahres haben wir für unsere Mitglieder unter dem Stichwort "Besoldung" eine kurze Information und einen Musterantrag in den Mitgliederbereich unter www.gew-hessen.de" eingestellt. Dieser kann weiterhin benutzt werden. Für Beamtinnen und Beamte, für die die Hessische Bezügestelle zuständig ist, wird diese den Eingang des Antrags/Widerspruchs bestätigen und erklären, das Verfahren zunächst ruhen zu lassen.

Es ist davon auszugehen, dass die zurzeit laufenden gerichtlichen Verfahren über mehrere Instanzen, womöglich bis zum Europäischen Gerichtshof gehen.