Alles muss auf den Tisch

Die EBS-"Uni in Gründung"

Die EBS-"Uni in Gründung" und deren ehemaliger Präsident Prof. Jahns sind mittlerweile in aller Munde:

  • Interessenkollision des damaligen Präsidenten mit seinen vielen, teilweise nebulösen Funktionen (EBS-Präsident und Führungsfunktionen in mehreren Unternehmen wie z.B Brain Net)
  • enge Interessenverflechtung u.a. zwischen dem früheren Präsidenten Prof. Jahns, CDU–Oberbürgermeister Dr. Müller und FDP–Fraktionsvorsitzenden Rentsch
  • aktuelle Hängepartie bei der Erlangung des Uni-Status

Vor diesem Hintergrund fordert die GEW-Wiesbaden: Alles muss auf den Tisch und zwar sofort!

  1. Grundlegende betriebswirtschaftliche Analyse der EBS (Vermögens-, Ertragslage u.ä.) durch unabhängige Wirtschaftsprüfer
  2. Offenlegung und Überprüfung aller Verträge und ggf. Nebenabreden zwischen der EBS sowie der Stadt Wiesbaden und dem Land Hessen durch unabhängige Wirtschaftsprüfer und Juristen.
  3. Offenlegung und Überprüfung der bisherigen Finanzierungsströme sowie Mittelverwendung  durch die EBS (zugesagte und bereits angewiesene Mittel der Stadt Wiesbaden und des  Landes Hessen: ca. 60 Millionen Euro).
  4. Analyse der offensichtlichen Interessenvermischung zwischen dem früheren EBS-Präsidenten Jahns, Oberbürgermeister und Kämmerer Dr. Müller, F. Rentsch (z.B. im Stiftungsvorstand der EBS) bei dieser Subventionierung einer rein privaten, eng aufgestellten "Mini-Uni-in-Gründung".

Die GEW-Wiesbaden geht aktuell davon aus, dass der ehemalige EBS–Präsident Jahns sein Davoser Gelöbnis (Auszug: "Als Führungskraft erkenne ich an, dass Unternehmen dem Gemeinwohl verpflichtet sind, mein Tun weitreichende Folgen - innerhalb und außerhalb meines Unternehmens, heute und in Zukunft - haben kann...") lediglich vor dem Hintergrund der weltweiten Finanzkrise öffentlichkeitswirksam plaziert hat.
Ebenso seine Replik auf die Frage eines Journalisten bezüglich der Beantragung weiterer öffentlicher Mittel für seine 75 Millionen. Euro EBS–Rheingau – Vision: „Ich wäre ein Trottel, wenn ich dies tun würde, während alle anderen sparen müssen.“

Wie wir heute nahezu zweifelsfrei wissen, konnte die Wiesbadener Bevölkerung auf diese Stellungnahmen des früheren EBS–Präsidenten nicht vertrauen. Für uns ergeben sich daraus folgende weitere Forderungen:

  1. Rückzahlung der drei Millionen Euro für die Standortverlagerung nach Wiesbaden
  2. Verzicht auf die von der Stadt Wiesbaden bereits zugesagten aber noch nicht angewiesenen zehn Millionen Euro für die Errichtung einer Business Law School in der Moritzstraße
  3. Bis zur abschließenden staatsanwaltlichen Klärung der o.a. Anschuldigungen erwarten wir, dass Stadt und Land akribisch darauf achten, dass ab sofort keine weiteren Mittel an die EBS fließen.
  4. Im Übrigen fordern wir den Oberbürgermeister und Kämmerer der Stadt Wiesbaden (Dr. Müller) auf, sich endlich zur Causa EBS auch als Mitglied des EBS-Stiftungsvorstandes eindeutig zu äußern. Als Kämmerer muss er dafür sorgen, dass unsere Steuergelder wieder haushaltswirksam für unsere Sanierungsschulen zur Verfügung stehen.

Erschütternd bei der ganzen Thematik ist, dass die bisherigen Vorwürfe vielleicht erst die Spitze des Eisbergs abbilden. So ist aktuell aus der Presse zu erfahren, dass die private EBS wohl ohne eine Garantieerklärung des Landes Hessen über 36 Millionen Euro offenbar Schwierigkeiten hat, die Neubau–Finanzierung sicherzustellen, weil sie möglicherweise als nicht besonders kreditwürdig gilt!?

Als GEW–Wiesbaden werden wir gerade auch bei der zu erwartenden CDU-SPD-Stadtregierung weiterhin diesen finanz- und bildungspolitischen EBS-Skandal sowie die künftige Ausrichtung der  Wiesbadener Schulpolitik thematisieren und in enger Abstimmung mit dem Runden Tisch der Sanierungsschulen für die sofortige Sanierung der betroffenen Schulen kämpfen. Dafür benötigen die betreffenden Schulen endlich eine verlässliche Zeitschiene sowie belastbare Finanzierungszusagen.

Merke: Chancengleichheit in einer Demokratie bedeutet auch, dass Bildung für alle auf keinen Fall zu einer Ware für einige Wenige verkommen darf.