Abschaffung der Entlastungsstunden für SV-Lehrkräfte geplant!

Die Landesschülervertretung ruft zum Protest auf.

Zur Bedeutung des Entwurfs der neuen Pflichtstundenverordnung für die Schülervertretung

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Lehrerinnen und Lehrer,

während den Lehrkräften die Abschaffung ihrer Gesamtpersonalräte droht, will die Kultusministerin durch eine neue Pflichtstundenverordnung die Schülervertretung und ihre Mitbestimmungsrechte massiv angreifen.

Welche Entlastungsstunden erhalten SV-Lehrerinnen und Lehrer?

Die Anzahl der Pflichtstunden, die jede Lehrkraft in den verschieden Schulformen zu unterrichten hat, ist in der sog. Pflichtstundenverordnung festgelegt. Darin wird u. a auch geregelt, welche Pflichtstunden- ermäßigung eine Lehrkraft z. B. für die Tätigkeit der Verbindungslehrerin oder Verbindungslehrer bekommt.

Welche Verschlechterungen sind geplant?

Der vorliegende Entwurf der neuen Pflichtstundenverordnung enthält für die Schülervertretung zwei massive Verschlechterungen: (Verordnungstexte siehe Anhang) 1. Die bisher gesetzlich geregelte Entlastungsstunde für die Tätigkeit als Verbindungslehrerin oder

Verbindungslehrer soll abgeschafft werden. Davon sind ca. 1200 Schulen betroffen. 2. Die Entlastungsstunden für Verbindungslehrer der Landesschülervertretung (Landesbeiräte) sollen

um mehr als die Hälfte gekürzt werden. 3. Die Kassenverwaltung der Landesschülervertretung soll ein Schulamt übernehmen.

Was bedeuten die Streichung bzw. Kürzung der Stunden?

  1. Die Streichung der verbindlichen Entlastungsstunde der Verbindungslehrkräfte an Schulen verhindert eine nachhaltige SV-Arbeit. Wenn in den Schülervertretungen aufgrund der Altersstruktur etwa alle zwei Jahre ein Generationswechsel stattfindet, werden mit den Verbindungslehrern wichtige Bindeglieder fehlen.
  2. Auch für die SV-Lehrkräfte bei der Landesschülervertretung sind mehr statt weniger Entlastungsstunden nötig. Arbeitszeitberichte belegen, dass die Landesbeiräte monatlich Mehrarbeit im Umfang von bis zu 135% leisten. In den Jahren 2004 bis 2011 wurde die durchschnittliche Wochenarbeitszeit um 38% überschritten.
  3. Kassenverwaltung der Landesschülervertretung: Eine Auslagerung der Kassenverwaltung der Landesschülervertretung an ein Schulamt bedeutet nicht nur mehr bürokratischen Aufwand, sie stellt ebenso einen Einschnitt in die Selbstständigkeit der LSV dar.

Unsere Argumente dazu findet Ihr unter www.lsv-hessen.de

Was können wir tun?

Das Kultusministerium darf die Pflichtstundenverordnung nicht zum Nachteil der Schülervertretung ändern. Deshalb sagen wir: Stand up. Speak up! - Gemeinsam für Schülerrechte! Lasst uns gemeinsam ein Zeichen nach Wiesbaden schicken! Unterstützt deshalb die umseitige Protesterklärung oder unter: www.lsv-hessen.de

Eure Landesschülervertretung

Protesterklärung