Fachlehrer*innen für arbeitstechnische Fächer

angemessen vergüten - Arbeitsbedingungen verbessern

In vielen beruflichen Schulen in Hessen spielen die Fachlehrer*innen für arbeitstechnische Fächer eine wichtige Rolle. Bei dieser Beschäftigtengruppe handelt es sich um Kolleginnen und Kollegen, die vor ihrer Lehrtätigkeit einen außerschulischen Beruf erlernt und ausgeübt, sich in diesem qualifiziert haben und dann in den schulischen Dienst gewechselt sind.

Im Unterrichtsalltag der beruflichen Schulen übernehmen die Fachlehrer*innen, die eigentlich für den fachpraktischen Unterricht zuständig sein sollten, bereits seit vielen Jahren identische Aufgaben wie die Lehrkräfte mit beruflichem Lehramt. Fachlehrer*innen leisten in erheblichem Ausmaß Theorieunterricht, bereiten ihren Unterricht vor, korrigieren Ausarbeitungen und Klausuren, sind an Prüfungen beteiligt – auch an der Konzeption, übernehmen Klassenleitungen, Aufgaben in der innerschulischen Organisation und Selbstverwaltung und der Schulentwicklung.

Kurz gesagt: Sie übernehmen identische Aufgaben wie Lehrkräfte mit beruflichem Lehramt, bringen aber zusätzlich wichtige berufspraktische Erfahrungen in den Unterricht ein.

Trotzdem haben Fachlehrer*innen eine höhere Unterrichtsverpflichtung pro Woche und werden deutlich schlechter bezahlt.

Hinzu kommt, dass es in vielen arbeitstechnischen Richtungen immer schwierig wird, überhaupt Interessierte zu finden, die sich eine Tätigkeit an Schulen vorstellen können, nicht zuletzt deshalb, weil gut ausgebildete Beschäftigte auch von der Wirtschaft gesucht sind und das Land Hessen diesbezüglich in Konkurrenz steht. Eine Verbesserung der Rahmenbedingungen würde letztlich also auch dem Dienstherren nutzen.

Deshalb fordert die GEW, in Gesprächen mit der Landesregierung darauf hinzuwirken, dass für die Fachlehrer*innen schnellstmöglich
1. die längst überfällige Angleichung der Zahl der Unterrichtsstunden
an die Pflichtstundenzahl für berufliche Schulen erfolgt und
2. eine Theoriezulage für alle Fachlehrer*innen, die im nennenswerten Umfang im Theorieunterricht eingesetzt sind, die die reale Mehrbelastung aufnimmt und die auch pensionsfähig ist, eingeführt wird.