50 Jahre European Business School

GEW-Wiesbaden-Rheingau erinnert an die vollständige EBS-Jubiläums-Historie

Mit Erstaunen  haben wir die Éloge des Wiesbadener Kurier (Ostern 2021)  auf die EBS-Geschichte zur Kenntnis genommen…lediglich das Strafverfahren gegen den ehemaligen EBS-Präsidenten Prof. Jahns ist bei Ihrer Recherche  kritisch in Erinnerung geblieben…

Zur Vollständigkeit der EBS-Historie gehören aber auch noch folgende beachtlichen Fehlleistungen:

1. Die EBS musste 2011 ca. 950 000,--Euro  wegen Zweckentfremdung von Steuermitteln an das Land Hessen zurückzahlen. Die damalige Ministerin Kühne – Hörmann begründete ihre Rückforderung u.a. mit “Fehlbuchungen“…und das ausgerechnet in der EBS-BWL-Paradedisziplin.                               

2. Der Hessische Rechnungshof  (HRH)  stellte in einem Gutachten ( Dez. 2012 ) u.a. zahlreiche Fehler und Schwächen des EBS-Managements fest und warf der hessischen Landesregierung schwere Versäumnisse bei der EBS-Förderung vor.

 3. Dieses Gutachten des HRH spielte beim EBS-Untersuchungsausschuss im Hess. Landtag eine wichtige Rolle. Nach den Neuwahlen zum Hess. Landtag und der neuen Landesregierung aus CDU und   GRÜNEN wurde der Ausschuss leider nicht fortgesetzt.

4. Wirtschaftsprüfer*innen stellten wiederholt die instabile ökonomische Lage der EBS fest.

5. Eigentlich kämpfte die EBS durchgängig mit finanziellen Problemen…erst 2015 rettete sich die angeschlagene EBS lediglich durch eine Finanzspritze ihres Mäzens D. Hopp  sowie eines Schuldenerlasses verschiedener regionaler Kreditinstitute ( u.a. der Rheingauer Volksbank ) vor der Insolvenz.  2016 übernahm schließlich die SRH-Stiftung aus Heidelberg  die EBS für ca. 4 Mio. Euro.

6. Das international renommierte EQUIS – Zertifikat erreichte die EBS erstmals 2012 und zwar erst im dritten Versuch  und  2016 scheiterte die EBS zweimal an einer Verlängerung dieser EQUIS – Akkreditierung und darf  seitdem  diese Auszeichnung nicht mehr führen.

7. Heute kann festgestellt werden: Die EBS hat sich aus der gefühlten Zugehörigkeit zur  'Uni-Bundesliga' spektakulär verabschiedet .Der Versuch des ehemaligen Präsidenten Prof. Jahns, in der Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken, als ob Harvard, Yale, Princeton und die EBS auf Augenhöhe agierten, entlarvt sich im Nachhinein als simpler  PR-Gag.

8. Versuche der GEW – Wiesbaden – Rheingau, die  damaligen Mitglieder des EBS – Stiftungsvorstands ( u.a. Oberbürgermeister Dr. H. Müller, CDU und F. Rentsch, FDP oder J. Fitchen, Vorstand der Deutsche Bank AG )  zu ermutigen, den unverständlichen ökonomischern EBS-Titanic-Kurs und dabei auch ihre Rolle offenzulegen, scheiterten an der fehlenden Kooperation der genannten Personen.

Insgesamt dürfte sich das finanzielle Engagement des Landes Hessen und der Stadt Wiesbaden auf über 60 Mio. Euro beziffern.                                                                             

Es wäre an der Zeit, vom Hessischen Finanz- und Wissenschaftsministerium, die Gesamtsumme - sowie die aktuellen finanziellen Zuwendungen zu erfahren, damit die hessischen Bürger*innen einen Eindruck davon bekommen, was mit ihren Steuermitteln geschieht.

Und - wie damals - stellt sich auch heute  wiederholt die Frage, inwieweit die private EBS  das Sonderungsverbot des Grundgesetzes ( GG, Art.7 ) und der Hessischen Verfassung ( HV, Art. 61 ) beachtet…lt. WK kostet ein BWL – Studium immerhin rund 43000,--Euro…übrigens, gilt das für ein Bachelor- oder Masterstudium?                                                                                              

Dieses Sonderungsverbot (ein Grundrecht) soll sicherstellen, dass bei Privatschulen „…eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird…“ 

Liebe Redaktion des Wiesbadener Kurier, aus diesen wenigen Beispielen können Sie erkennen, dass Ihre EBS – Geschichte um wichtige Details zumindest ergänzt werden muss.

Notabene zum Schluss: Bildung ist keine schnöde Ware und darf nicht lediglich zu einem Privileg für Gutbetuchte verkommen…auch deshalb ist das Sonderungsverbot von herausragender Bedeutung für unsere demokratische Gesellschaft.       

Die GEW - Wiesbaden - Rheingau fordert in diesem Zusammenhang die zuständigen Hessischen Ministerien ( Wissenschaft und  Finanzen ) und die Wiesbadener Stadtregierung auf, den Bürger*innen zu berichten, inwieweit dieses o.a. SONDERUNGSVERBOT  in der Realität auch tatsächlich eingehalten bzw. überprüft wird.                                                                      Als Bildungsgewerkschaft  kämpfen wir auch in Zukunft für die Einhaltung dieses Grundrechts bei Privatschulen sowie privaten Hochschulen und  fordern zu diesem Thema eine öffentliche Anhörung im Hessischen Landtag .

 

GEW – Wiesbaden – Rheingau, der Kreisvorstand