Zusammenstellung
Aufgrund der in der Presseerklärung der hessischen Landesregierung angekündigten Schulschließungen, die dann per Verordnung vom 13.03.2020 angeordnet wurde, führte dies auch zur Verunsicherung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den örtlichen Personalräten, die teilweise auch auf fehlenden Informationen beruhen:
- Was kommt jetzt?
- Wie müssen wir jetzt arbeiten?
- Muss ich als älterer Kollege zur Schule gehen?
- Wie groß sind die Notgruppen?
Auf unserer Homepage finden sich die Stellungnahmen des Gesamtpersonalrats:
- erste Stellungnahme zu den Schulschließungen
- zweite Stellungnahme zu den Präsenzpflichten bei Schulschließungen
Zusätzlich haben wir die offiziellen Schreiben und Hinweise zusammengestellt:
Rechtgrundlagen für Notbetreuung
- Erlass des HKM zum Nicht-Einsatz von schwangeren und stillenden Lehrerinnen
- Erlass des HKM zu Notbetreuung und Landesabitur und den Gruppengrößen
- Muster zur Bestätigung der Erforderlichkeit der Notbetreuung
- Anpassungsverordnung vom 20.03.2020
Rechtgrundlagen zu den Schulschließungen:
- Grundlage - Zweite Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus
- Erlass zur Aussetzung des regulären Schulbetriebs
- In die Änderungsverordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 14.3.2020 wurden auch dank der Beschwerde unseres Kreisvorsitzenden die im Rettungsdienst beschäftigten Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter aufgenommen; sie stellen knapp die Hälfte des dort tätigen Fachpersonals.
- Zweite Änderungsverordnung der vorgenannten Verordnung vom 16.03.2020
- Erlass zum Coronavirus SARS-CoV-2 und Anlage