Ferien-Notfallbetreuung durch Soz.Päd MA der gE-Schulen

 

Der folgende Text wurde seitens des Kultusministeriums über das Staatliche Schulamt an alle schulen versendet:

In erster Linie muss die Notbetreuung über Lehrkräfte und damit über die LAK-Ausgleichsregelung sichergestellt werden.

Es gelten daher folgende Punkte:
1) Sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Förderschulen gE sollten nicht (jedenfalls nicht primär) zur erweiterten Notbetreuung herangezogen werden.
2) Sofern dies vor Ort aus Bedarfsgründen unverzichtbar ist, müsste auf die arbeits- und tarifrechtlich zur Verfügung stehenden Mittel zurückgegriffen werden.
3) Mehrausgaben in diesem Bereich müssen von den SSÄ über Minderausgaben, z.B. bei Vertretungsverträgen, gedeckt werden.

Diese Grundsatzregelung gilt auch mit Blick auf den Einsatz von LiV. Die Abdeckung der Notbetreuung mit Lösungen, die Mehrarbeit implizieren, sollte wirklich nach Möglichkeit vermieden werden. Man darf darauf nur im Ausnahmefall setzen.