FAQ zu Schulschließungen

Informationen aus dem Schulamtsbezirk Bergstraße und Odenwaldkreis

Wir teilen das FAQ_Schreiben der Schulamtleitung Bergstraße und Odenwaldkreis, da es zu vielen Punkten einen vernünftigen Umgang mit der aktuellen Lage erkennen lässt. Offenbar ist auch unter den Schulämtern noch Bewegung, so dass zu hoffen ist, dass beispielsweise die klare Aussage hinsichtlich der angeblichen Präsenzpflichten nun bald überall geklärt ist:

 

Wie ist die Anwesenheit der Kollegen/innen an den Schulen geregelt?
Sind Lehrkräfte, die Kinder betreuen müssen, über die gesamte Dauer dienstbefreit(?) oder müssen/sollen hier auch alternative Betreuungsmöglichkeiten gefunden werden?
Es besteht Dienstpflicht, eine Präsenzpflicht für Lehrkräfte in der Schule besteht jedoch nicht. Die Anwesenheit ist auf ein Mindestmaß zu begrenzen. Eine Verpflichtung besteht, wenn die Mitarbeiter*innen in der Notbetreuung zwingend eingesetzt werden müssen (i.d.R. für Kolleg*innen, die nicht über 60 Jahre alt sind, keine Vorerkrankungen haben und nicht häusliche Kinderbetreuung sicherstellen müssen). Hier bitte ich, darauf zu achten, dass sich der Kreis der Menschen, die die Notbetreuung in Anspruch nehmen können, ständig ändern kann und Sie somit flexibel darauf reagieren müssen, selbst wenn bei Ihnen bislang keine Betreuung notwendig sein sollte.