Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Grundschulkinderbetreuung in Wiesbaden

Offener Brief des Stadtelternbeirates Wiesbaden und der GEW KV Wiesbaden-Rheingau

Mit dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (GaFöG), das im Oktober 2021 in Kraft trat, regelt der Bund eine stufenweise Einführung des bundesweiten bedarfs-unabhängigen Ganztagsanspruchs für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/27[1]. Bereitgestellt werden auch Finanzhilfen für den Ausbau der kommunalen Bildungsinfrastruktur[2] in den Städten und Kreisen sowie die Unterstützung bei den laufenden Kosten[3].

 

So begrüßenswert diese Initiative des Bundes ist, sowohl rechtlich als auch finanziell Grundlagen für eine bessere Betreuung von Grundschulkindern zu legen, umso kritischer muss die aktuelle Umsetzung bewertet werden.

 

Weder hat der Bund Leitlinien zur qualitativen Ausgestaltung formuliert, noch hat das Land Hessen bislang ein Konzept zur Gestaltung des Ganztages vorgelegt. So hängt es an den Kommunen unter enormen Zeitdruck die sog. ‚Betreuungslücke‘ zu schließen.

 

Auch in Wiesbaden ist die Kluft zwischen den vorhandenen, rechtsanspruchserfüllenden Ganztagsplätzen und dem Bedarf von Eltern mit Kindern im Grundschulalter, groß. Will man 90 % der berechtigten Kinder im Stadtgebiet versorgen, so müssen laut Angaben des Dezernates Grundschulkinderbetreuung bis zum Jahr 2025  2800 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden. Dies entspricht ca. einem Drittel der zurzeit zur Verfügung stehenden Plätze.

 

Hinzu kommt, dass nach dem Programm des Bundes nur Schulen förderfähig sind, die sich entweder im Pakt für den Ganztag (PfdG) oder einem Ganztagsprofil 2 oder 3 befinden. Dies ist in Wiesbaden aber nur ein kleiner Teil aller Betreuungsplätze. Das Gesetz sieht eine Co-Finanzierung durch Länder und Kommunen von mindestens 30% vor, danach stehen für Wiesbaden mit Unterstützung des Landes ca. 11 Mio. Euro für den Ausbau der Grundschulkinderbetreuung zur Verfügung.

 

So sieht sich die Stadt Wiesbaden vor großen Herausforderungen, den Rechtsanspruch fristgerecht zu erfüllen. Dabei geht es neben den räumlichen Voraussetzungen – Betreuungsräume und Mensen - auch darum, die personellen Voraussetzungen zu schaffen, und dies bei äußerst knapper Haushaltslage.

 


In dieser Lage, die von Zeitdruck, Fachkräftemangel und finanziellen Engpässen gezeichnet ist, geht es unseres Erachtens nun darum, keine Entscheidungen zu treffen, die langfristig das Ziel verfehlen. Dies gilt insbesondere auch für die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes im Hinblick auf einen qualitativ hochwertigen Ausbau der Ganztagsschulen und ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten. 

 

Neben einer Betreuung, die es in erster Linie den Eltern ermöglicht, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, sollte vor allem das Kind im Fokus stehen. Wiesbaden, eine Stadt, in der über 20 % der Kinder in Armut leben oder von Armut bedroht sind, ist hier in der Pflicht, alle Kinder bestmöglich zu fördern auch im Hinblick auf ihre eigene Zukunftsfähigkeit. 

 

Als Stadtelternbeirat schließen wir uns der Meinung der GEW an, die hinsichtlich des Rechtsanspruches im Jahr 2026 feststellt: „Es darf nicht nur um die Sicherstellung einer Ganztagsbetreuung gehen. Ganztagsgrundschulen müssen vielmehr auch einen Beitrag zu mehr Bildungschancen leisten können … dabei ist klar, dass tragfähige Ganztagsprogramme vor allem gut qualifiziertes pädagogisches Personal erfordern: Lehrkräfte, Erzieher*innen und Sozialpädagog*innen“[4].

 

Bei der Umsetzung des Rechtsanspruches favorisiert die Stadt Wiesbaden derzeit den sog. ‚Pakt für den Ganztag‘ (PfdG), ein Modell, bei dem an Grundschulen und Grundstufen von Förderschulen an fünf Tagen in der Woche ein freiwilliges Betreuungsangebot von 7:30 – 17:00 Uhr gemacht wird. 

Zwar ist das Konzept finanziell attraktiv für Kommunen und es fällt in die förderfähige Kategorie für den Ausbau der Betreuungsangebote nach dem GaFöG, aber qualitativ unterscheidet es sich stark von den Ansprüchen einer rhythmisierten Ganztagsschule im Profil 3, die Kinder im selben Zeitraum nicht nur betreut, sondern auch am Nachmittag durch Fach- und Lehrkräfte unterrichtet und fördert. 

In ihrer eigenen Evaluation des Paktes für den Ganztag (damals noch unter der Bezeichnung Pakt für den Nachmittag PfdN) aus dem Jahr 2017 bezeichnet die Stadt Wiesbaden den Pakt selbst lediglich in seiner ‚Brückenfunktion‘ hin zu einem Konzept der ‚richtigen‘ Ganztagsschule. Gerade das ‚Modell der Freiwilligkeit der Teilnahme von Schülerinnen und Schülern begrenze die Möglichkeiten einer bedeutsamen Umgestaltung des schulischen und pädagogischen Alltags.[5]

Dies unterstreicht auch der hessische Ganztagsschulverband und konstatiert: „Die Forschungsergebnisse sprechen dagegen, dass offene Ganztagsmodelle eine förderliche Lernkultur entwickeln können…. Damit ist das Konzept nicht unbedingt ein Beitrag für mehr Bildungsgerechtigkeit.“[6]

Noch negativer fällt die Bewertung der Gewerkschaften ver.di und GEW, denen beim PfdG die verbindlichen Standards für die Qualifikation der Fachkräfte, Personalschlüssel, Räume und Gruppengrößen fehlen. „Zu viele Kinder sind in zu kleine Räume gepfercht. Oft findet die Betreuung in umfunktionierten Klassenräumen oder gar Containern statt. Schulen verfügen nicht überall über Rückzugsräume und Spielgelegenheiten. Es ist laut und eng. Die Betreuung übernehmen mancherorts schlecht bezahlte Honorarkräfte … Beim Pakt findet häufig Aufsicht statt Betreuung und Bildung statt“, so Ver-di. 

 

Soll der PfdG flächendeckend in Wiesbadener Grundschulen umgesetzt werden, da der Ausbau ‚richtiger‘ Ganztagsschulen im Profil 3 derzeit personell als auch politisch wenig realistisch erscheint, so sollte dies im Schulentwicklungsplan als Übergangsmodell gekennzeichnet werden.

Des Weiteren müssen hinsichtlich der Umsetzung einige Voraussetzungen zwingend erfüllt werden, die auch bereits in der eigenen Evaluation der Stadt Wiesbaden als Problemfelder identifiziert wurden:

 

  1. Festlegung und Einhaltung von Mindeststandards für die Qualifikation des eingesetzten Betreuungspersonals (inkl. Weiterbildung):
    Derzeit werden in hohem Maße pädagogisch nicht einschlägig qualifiziertes Personal in der Betreuung eingesetzt. Benötigt werden mehr Fachkräfte und umfangreiche on-the-job- Nachqualifizierungsmaßnahmen. Hinzukommen müssen Maßnahmen der Fachkräftegewinnung und -bindung.
  2. Festlegung und Einhaltung von Mindeststandards für den Betreuungsschlüssel und die Gruppengröße:
    Die im PfdG bereitgestellte Landesressource ist nicht ausreichend. Die Umrechnung von Ressourcen in Mittel entspricht nicht der Realität. Hier ist die Kommune gefordert, weiteres Personal zu finanzieren, um eine akzeptable Gruppengröße zu erzielen. 
  3. Festlegung und Einhaltung von Mindeststandards für die Betreuungsräume und Mensen: Ganztägige Bildung und Betreuung braucht Räume sowie Ruhe- und Rückzugsmöglichkeiten (keine Multifunktionsräume). Container sind keine „Dauerlösung“. Auch das Personal braucht eigene Pausenräume.
  4. Angemessene Elternbeiträge und Freistellung bestimmter Familien:
    Will man einen gewissen Mindeststandard sicherzustellen, wird die Kommune eigene Mittel zusetzen müssen. Dabei erscheint es akzeptabel, die Eltern in einem ‚angemessenen Rahmen‘ an den Kosten für Betreuung und Mittagessen zu beteiligen (inkl. Bezuschussung für bedürftige Familien)
  5. Abstimmung zwischen dem Sozialdezernat, dem Schuldezernat, der Fachämter:
    Die Umsetzung des Paktes für den Nachmittag erfordert eine enge und kontinuierliche Abstimmung zwischen dem Sozialdezernat, dem Schuldezernat, der Fachämter miteinander sowie mit den verantwortlichen Akteur*innen im staatlichen Schulamt. Zielführend ist es, auf allen Seiten Ressourcen dafür vorzusehen.
  6. Beteiligung der Schulen bei Konzepterstellung und Umsetzung:
    Die Einführung der Ganztagsbetreuung geht nicht über die Köpfe der Betroffenen hinweg, auch wenn dies seit der Änderung des Hessischen Schulgesetztes in 2022 möglich ist. Bestand bislang aus vielerlei Gründen „eine große Zurückhaltung der Schulen, am Pakt teilzunehmen“[7], so geht es nun darum, die Bedenken ernst zu nehmen und passgenaue Konzepte für die einzelnen Schulen auf der Basis von Stadtteilanalyse und der vorhandenen Angebote für Kinder zu entwickeln. Dabei ist eine Unterstützung der Schulen durch die begleitenden Ämter und eine Vernetzung der Schulen untereinander hilfreich, um ein attraktives Angebot für alle Familien zu entwickeln.
  7. Einbeziehung der langjährigen Anbieter der Schulkindbetreuung am jeweiligen Standort:
    Haben bislang Fördervereine oder andere Anbieter die Schulkindbetreuung organisiert, geht es um einen ‚guten Übergang‘ zum PfdG. Bei guter Zusammenarbeit kann von der Expertise profitiert und evt. Mitarbeiter*innen eine neue Perspektive geboten werden.
  8. Koordinationsressource zusätzlich zur Schulleitung:
    Für Schulleitungen - aber auch Sekretariate und Träger - erhöht sich der organisatorische Aufwand im PfdG erheblich, da sich die Schnittstellen und damit die Komplexität erhöhen. Erfahrung zeigen, dass insbesondere in der Planungs- und Startphase viel Zeit und Abstimmung mit den verschiedenen Kooperationspartnern notwendig ist, um ein gutes Konzept entwickeln und etablieren zu können. Schulen brauchen daher sinnvollerweise eine Koordinationsressource zusätzlich zur Schulleitung.
  9. Einbindung aller Kinder / Elternarbeit:
    Ziel ist es, möglichst alle Kinder im Ganztag zu fördern. Dafür muss das Angebot attraktiv und bezahlbar sein.  „Gerade an Standorten mit einem hohen Anteil von Eltern mit geringen Einkommen, niedriger Bildung und geringer Erwerbsbeteiligung bedarf es von Seiten der
    Schulen und der kooperierenden Träger einer größeren und systematischeren Anstrengung, um den Eltern den Sinn und die Chancen des PfdG zu vermitteln und gerade deren Kinder zu „gewinnen“[8].

     

für den Stadtelternbeirat Wiesbaden: Isabel Buchberger

für die GEW Wiesbaden-Rheingau: Johanna Browman, Katja Giesler, Manon Tuckfeld


[1] Ab August 2026 haben Kinder der 1. Klassenstufe einen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung. In den Folgejahren wird der Anspruch auf die Klassenstufen 2 bis 4 erweitert, so dass ab dem Schuljahr 2029/2030 alle Kinder der 1. – 4.  Klasse einen bedarfsunabhängigen Anspruch auf Ganztagsbetreuung im Umfang von acht Zeitstunden an fünf Tagen in der Woche haben. Die Unterrichtszeiten werden angerechnet. Der Rechtsanspruch gilt auch in den Ferien, dabei können Länder eine Schließzeit von maximal vier Wochen regeln. Eine Pflicht, das Angebot in Anspruch zu nehmen, gibt es nicht. 

[2] Einrichtung eines Sondervermögens des Bundes zum Ausbau der kommunalen Bildungsinfrastruktur in Höhe von 3,5 Milliarden Euro für zwei Investitionsprogramme, geregelt im sog. Ganztagsfinanzierungsgesetz (GaFG)

[3] Im Hinblick auf die ihnen durch die Ganztagsbetreuung entstehenden laufenden finanziellen Kosten entlastet der Bund die Länder durch eine Änderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung stufenweise aufsteigend verteilt auf die Jahre 2026 - 2029 um insgesamt 2,49 Milliarden Euro und dann ab 2030 um jährlich 1,3 Milliarden Euro.

[4] www.hessenschau.de/gesellschaft/lehrergewerkschaft-gew-fordert-xxl-investitionen-fuer-ganztagsbetreuung-v1,grundschule-rechtsanspruch-ganztagsbetreuung-gew-fordert-aufstockung100.html

[5] www.wiesbaden.de/medien-zentral/dok/leben/gesellschaft-soziales/sozialplanung/Pakt_fuer_den_Nachmittag_in_Wiesbaden_-_Bericht_zur_Pilotphase_Schuljahr_2016_17.pdf

[6] www.ganztagsschulen.org/de/ganztagsschule-vor-ort/ganztagsschule-in-den-laendern/_documents/ganztagsschulverband-hessen-mehr-vom-gleichen-reicht-nicht.html

[7] www.wiesbaden.de/medien-zentral/dok/leben/gesellschaft-soziales/sozialplanung/Pakt_fuer_den_Nachmittag_in_Wiesbaden_-_Bericht_zur_Pilotphase_Schuljahr_2016_17.pdf

[8]  www.wiesbaden.de/medien-zentral/dok/leben/gesellschaft-soziales/sozialplanung/Pakt_fuer_den_Nachmittag_in_Wiesbaden_-_Bericht_zur_Pilotphase_Schuljahr_2016_17.pdf