… jetzt verdiene ich weniger und arbeite mehr

 

Kolleg*innen und Personalräte aufgepasst.
Der Lehrer*innenberuf changiert  oft an der Belastungsgrenze der Kolleg*innen oder geht darüber hinaus. Der Ausweg für viele ist die Teilzeit. Dies um den eigenen Ansprüchen an die Ausübung ihrer*seiner Tätigkeit gerecht werden zu können. Ein anderer oder zusätzlicher Moment ist die Übernahme von Familienarbeit. Egal, welches Motiv ausschlaggebend ist, die Kolleg*innen zahlen jedes Mal drauf. 

Was als Binsenweisheit in jedem Job gilt – nämlich, dass die Reduktion von Stunden ein Plus an Leistung für den Arbeitgeber ist –, gilt für Lehrkräfte in besonderem Maße, da sich die Reduktion der Stunden nur auf den Pflichtstundenanteil bezieht. 

Damit entfällt zwar auch ein Teil der außerunterrichtlichen Aufgaben, aber eben nicht anteilig, also nicht in gleichem Umfang. Die sogenannten nicht teilbaren Dienstpflichten, wie Konferenzteilnahme, Schulausflüge etc. bleiben bestehen. Auch besteht die Gefahr, dass sich Springstunden und Vertretungsstunden häufen. 

Es gibt oft Teilzeitrichtlinien in den Staatlichen Schulämtern (siehe hierzu das Beispiel aus dem Schulamt für den Rheingau-Taunus-Kreis und die Landeshauptstadt Wiesbaden: https://gew-wiesbaden.de/fileadmin/user_upload/Broschuere/Informationsblatt_Teilzeit__RTWI_2019_0.pdf), die versuchen, mit Vorschlägen, die im Kern durch die Reduktion von teilbaren Dienstpflichten wie Pausenaufsichten den Teil der nichtteilbaren Dienstpflichten zu entlasten. Das ist oft nicht vollumfänglich möglich, sondern nicht mehr als eine Krücke, die zudem für Unfrieden in der Schule sorgt. 

Die Vollzeitkräfte haben den Eindruck, dass ihnen ein Mehr abverlangt wird, wiewohl dies mathematisch nicht richtig ist. Wenn zwei Teilzeitkräfte mit je 50% beschäftigt sind und beispielsweise 2 statt 4 Pausenaufsichten (das beispielhaft angenommenen Maß der Aufsichtenanzahl einer Vollzeitkraft) übernehmen, dann passt es in Summe – jedenfalls für die Vollzeitkraft. Für die Teilzeitkraft leider nie, denn es gibt gar nicht so viele teilbare Dienstpflichten, um die nicht teilbaren Dienstpflichten zu kompensieren und es gibt auch wenig umsichtige Schulleitungen und Stundenplaner*innen, die es sich zu ihrem ganz persönlichen Anliegen machen, den finanziellen Verlust, den eine Teilzeitkraft hat, weitestgehend optimal auszugleichen. Ihr Anliegen ist aus nachvollziehbaren Gründen die Funktionsfähigkeit der Schule. Aus diesem Grund ist der reine Ausgleich über die Umschichtung der teilbaren und nicht teilbaren Dienstpflichten nur die Illusion von Gerechtigkeit. 

Viel richtiger wäre, die Pflichtstunden um den Teil zu kürzen, der durch die Entlastung über die Umschichtung der außerunterrichtlichen Dienstpflichten nicht erreicht werden kann. Für Funktionsstellen liegt ein solches Urteil vor – allerdings ist es nie in die Anwendung gekommen (https://gew-wiesbaden.de/fileadmin/user_upload/Broschuere/Teilzeit_Lehrkraefte_BVerwG_2015.pdf).